Substitution
Die Substitutionsmedizin bietet die Möglichkeit die Opiatabhängigkeit mit Hilfe eines Substitutes (Ersatzstoffes) effektiv zu behandeln – Sprechen Sie uns gerne an.
Substitutionsmedizin
Substitutionstherapie mit Methadon, L-Polamidon®, Buprenorphin, Suboxone® und Substitol® bei Opiatabhängigkeit
Organisation von Teilentgiftungsplätzen
Beratung bei allen Suchtstoffen
Präventionsprogramm
Als Hartz-IV-Empfänger (jetzt "Bürgergeld" genannt) in Deutschland hat man Anspruch auf eine Befreiung von der Zuzahlung bei der Krankenkasse, wenn eine bestimmte Belastungsgrenze erreicht wird. Diese Grenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens der Bedarfsgemeinschaft. Für chronisch Kranke (also auch Patienten in Substitution), die nachweislich regelmäßig eine bestimmte medizinische Versorgung benötigen, liegt die Grenze bei 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
Da das Einkommen von Bürgergeld-Empfängern sehr gering ist, werden diese in der Regel sehr schnell von den Zuzahlungen befreit. Die genauen Beträge können variieren, aber als Richtwert:
Das bedeutet, dass die Zuzahlungsbefreiung bei einem Überschreiten dieser Beträge beantragt werden kann. Bis zu diesem Betrag müssen die Zuzahlungen zunächst selbst getragen werden, danach kann man sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Um die Befreiung zu erhalten, muss bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt und die Zuzahlungen (durch Rechnungszettel der Apotheke etc.) nachgewiesen werden.
Man kann die Zuzahlungsbefreiung rückwirkend beantragen, und in der Regel auch die bereits geleisteten Zuzahlungen erstattet bekommen, aber nur für das laufende Kalenderjahr. Das bedeutet, dass man nur für Zuzahlungen, die im selben Jahr angefallen sind, eine Erstattung erhält. Es ist also wichtig, die Befreiung rechtzeitig zu beantragen.
Hier ist der Ablauf:
Wichtig: Zuzahlungen aus vorherigen Jahren können nicht rückwirkend erstattet werden. Man sollte daher darauf achten, die Befreiung im laufenden Jahr zu beantragen, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist.
Hier sind einige weitere Beispiele von gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit Links zu den entsprechenden Anträgen auf Zuzahlungsbefreiung:
Für alle Anträge ist es wichtig, dass du die nötigen Unterlagen (z. B. Quittungen, Einkommensnachweise) beilegst und dich über spezifische Anforderungen auf der jeweiligen Website informierst. Die Anträge können meistens online heruntergeladen, ausgefüllt und dann per Post oder über das Kundenportal eingereicht werden.
Hier ist die angepasste Tabelle, die das monatliche Einkommen und die entsprechenden Zuzahlungsgrenzen bei chronischen und nicht-chronischen Erkrankungen zeigt. Die Berechnungen basieren nun auf einem jährlichen Einkommen, das sich aus dem monatlichen multipliziert mit 12 ergibt:
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