Suchtmedizin

Substitution

Die Substitutionsmedizin bietet die Möglichkeit die Opiatabhängigkeit mit Hilfe eines Substitutes (Ersatzstoffes) effektiv zu behandeln – Sprechen Sie uns gerne an.

Substitutionsmedizin

Substitutionstherapie mit Methadon, L-Polamidon®, Buprenorphin, Suboxone® und Substitol® bei Opiatabhängigkeit

Organisation von Teilentgiftungsplätzen

Beratung bei allen Suchtstoffen 

Präventionsprogramm

Befreiungsantrag bei der Krankenkasse

Anleitung

Als Hartz-IV-Empfänger (jetzt "Bürgergeld" genannt) in Deutschland hat man Anspruch auf eine Befreiung von der Zuzahlung bei der Krankenkasse, wenn eine bestimmte Belastungsgrenze erreicht wird. Diese Grenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens der Bedarfsgemeinschaft. Für chronisch Kranke (also auch Patienten in Substitution), die nachweislich regelmäßig eine bestimmte medizinische Versorgung benötigen, liegt die Grenze bei 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.

Da das Einkommen von Bürgergeld-Empfängern sehr gering ist, werden diese in der Regel sehr schnell von den Zuzahlungen befreit. Die genauen Beträge können variieren, aber als Richtwert:

  • Bei einem monatlichen Regelsatz von etwa 502 Euro (Stand: 2024), beträgt das Jahreseinkommen 6.024 Euro.
  • Für Nicht-Chroniker wären 2 % davon ca. 120 Euro.
  • Für chronisch kranke Patienten (Substitutionspatient) wären 1 % davon ca. 60 Euro.

Das bedeutet, dass die Zuzahlungsbefreiung bei einem Überschreiten dieser Beträge beantragt werden kann. Bis zu diesem Betrag müssen die Zuzahlungen zunächst selbst getragen werden, danach kann man sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Um die Befreiung zu erhalten, muss bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt und die Zuzahlungen (durch Rechnungszettel der Apotheke etc.) nachgewiesen werden.

Man kann die Zuzahlungsbefreiung rückwirkend beantragen, und in der Regel auch die bereits geleisteten Zuzahlungen erstattet bekommen, aber nur für das laufende Kalenderjahr. Das bedeutet, dass man nur für Zuzahlungen, die im selben Jahr angefallen sind, eine Erstattung erhält. Es ist also wichtig, die Befreiung rechtzeitig zu beantragen.

Hier ist der Ablauf:

  1. Belege sammeln: Man muss alle Quittungen und Nachweise über die geleisteten Zuzahlungen sammeln (z. B. Apothekenquittungen, Rezeptgebühren).
  2. Zuzahlungsbefreiung beantragen: Bei Erreichen der Belastungsgrenze stellt man einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse.
  3. Rückerstattung: Wenn der Antrag genehmigt wird und die Belastungsgrenze bereits überschritten wurde, erstattet die Krankenkasse die Beträge, die über die Grenze hinausgehen.

Wichtig: Zuzahlungen aus vorherigen Jahren können nicht rückwirkend erstattet werden. Man sollte daher darauf achten, die Befreiung im laufenden Jahr zu beantragen, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist.

 

Hier sind einige weitere Beispiele von gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit Links zu den entsprechenden Anträgen auf Zuzahlungsbefreiung:

Für alle Anträge ist es wichtig, dass du die nötigen Unterlagen (z. B. Quittungen, Einkommensnachweise) beilegst und dich über spezifische Anforderungen auf der jeweiligen Website informierst. Die Anträge können meistens online heruntergeladen, ausgefüllt und dann per Post oder über das Kundenportal eingereicht werden.

 

Tabelle zur ungefähren Abschätzung wieviel der maximale Betrag ist der zugezahlt werden muss

Hier ist die angepasste Tabelle, die das monatliche Einkommen und die entsprechenden Zuzahlungsgrenzen bei chronischen und nicht-chronischen Erkrankungen zeigt. Die Berechnungen basieren nun auf einem jährlichen Einkommen, das sich aus dem monatlichen multipliziert mit 12 ergibt:

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.